Ostern gilt das Prinzip ,,Wir bleiben zu Hause"
- Malte
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22. März 2021 um 21:52 - 501 Mal gelesen
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Bund und Länder konnten sich letztendlich doch noch einigen, doch dies erst am frühen Morgen. Ostern heißt es: zu Hause bleiben.
Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremsefür alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmendafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt.Dies kanninsbesondere sein:
a.Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstanddes Fahrers angehören
b.weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzungzu machen.
c.Ausgangsbeschränkungen
d.verschärfte Kontaktbeschränkungen.
4.Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.Deshalb sollen der 1.April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021zusätzlicheinmalig als Ruhetage definiert werdenund mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbotvom 1. bis 5. April verbunden werden(„Erweiterte Ruhezeitzu Ostern“).Es gilt damit an fünfzusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeitim Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.Paare gelten als ein Haushalt.Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wirddiese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte,religiöseVersammlungenin dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgtdessen Umsetzung ab dem6. April2021.Impf-und Testzentren bleiben geöffnet.Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.
5.Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rollespielen.Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren,Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell-und Selbsttests versorgt sind.Die Taskforce Testlogistik wird weiterhinmit den Herstellerndafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zurUmsetzung der Teststrategie zurVerfügung stehen.Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw.ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.In denLändern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell-und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitaseingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund-und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülernwerden weiter ausgebaut, es werdenbaldmöglichstzwei Testungen pro Wocheangestrebt. Auchim Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichstzweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in
5Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechungvon Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.
6.Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
7.Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmenin Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dientdie Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, obregulatorischer Handlungsbedarf inder Arbeitsschutzverordnung besteht.
8.Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrumentim Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
9.Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisenim Inland und auch ins Ausland zu verzichten –auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass
6eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seitdem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel…s-22-03-1880004