Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich in diesen Fällen zudem nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
Die Kabinettsvorlage soll anschließend in den Koalitionsfraktionen beraten werden. Die neuen Regeln sollen dann möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.
Quelle: tagesschau